Neues Telearbeitsgesetz

Für viele Menschen ist Homeoffice aus dem modernen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken, ermöglicht es doch mehr Flexibilität und eine bessere Work-Life-Integration. So wundert es nicht, dass jeder Zweite beim Wegfall von Homeoffice daran denken würde, den Job zu kündigen. (Quelle: orf.at)

Wie mit Homeoffice in Österreich umzugehen ist, ist im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geregelt. Darin ist festgehalten, dass Homeoffice einer schriftlichen Vereinbarung bedarf, und dass die Arbeit in der eigenen Wohnung bzw. einer Wohnung in einem Nebenwohnsitz, bei einem nahen Angehörigen oder von Lebensgefährt:innen zu erfolgen hat. 

Arbeiten von überall aus

Nun soll das Gesetz auf ein Telearbeitsgesetz ausgeweitet werden, das ab 2025 in Kraft treten soll. Unter Telearbeit versteht man das regelmäßige Arbeiten in der eigenen Wohnung oder in einer selbst gewählten, nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeit. Das kann auch ein Urlaubsreiseziel sein, das man für Workations nutzt (= Telearbeit im weiteren Sinn).


Wir haben die wichtigsten Fakten zum Gesetzesentwurf zusammengetragen:

  1. Verpflichtende Homeoffice-Vereinbarung: Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen müssen eine schriftliche Vereinbarung über Telearbeit bzw. Homeoffice treffen. Darin sind Details zu Arbeitszeiten, Erreichbarkeit, Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln sowie Regelungen zur Beendigung der Homeoffice-Vereinbarung festzuhalten. Die Vereinbarung kann einseitig nach Vorliegen eines wichtigen Grundes gelöst werden. Ein Recht auf Homeoffice gibt es aber nicht.

  2. Kostenübernahme und Ausstattung: Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die notwendigen digitalen Arbeitsmittel für die Telearbeit bereitzustellen oder die Kosten dafür zu übernehmen. Es wird eine Telearbeitspauschale für die Deckung von Heimarbeitskosten eingeführt, die steuerlich absetzbar ist. Die Pauschale beträgt bis zu drei Euro pro Telearbeitstag und steht für maximal 100 Tage im Kalenderjahr zu. Es zählen jene Tage, die auch am Lohnzettel gemeldet werden.

  3. Arbeitszeit: Im Homeoffice gelten die gleichen Regeln wie sonst auch, diese betreffen etwa die Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten. Arbeitszeitaufzeichnungen müssen ebenfalls geführt werden. Arbeitet man allerdings überwiegend in der Wohnung, so reichen Aufzeichnungen über die Dauer der gesamten Tagesarbeitszeit, wenn dies vereinbart wurde.

  4. Arbeitnehmerschutz: Stellen Arbeitgeber:innen technische Arbeitsmittel wie zum Beispiel Laptop und Arbeitstisch oder Bürostuhl für das Homeoffice bzw. die Telearbeit zur Verfügung, so müssen diese auch dafür sorgen, dass die Arbeitsmittel ergonomisch gestaltet sind und dem Stand der Technik entsprechen.

  5. Förderung von hybriden Arbeitsmodellen: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen fördern die Einführung von flexiblen Arbeitsmodellen, bei denen Arbeitnehmer:innen sowohl im Büro als auch im Homeoffice arbeiten können. Das stärkt die Work-Life-Integration, Zufriedenheit und Motivation.

Fazit

Das neue Gesetz ab 2025 zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen im Homeoffice zu verbessern und gleichzeitig Rechtssicherheit zu schaffen. Es fördert flexible Arbeitsmodelle und stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Mit der Ausweitung zur Telearbeit sind nun auch Workations besonders leicht umzusetzen. Sie sind laut Umfragen das beliebteste Arbeitgeber-Benefit.

Weitere Quellen: bdo, Ministerialentwurf, Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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